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Infos >> Rechtliches >> Hundeverordnung
 Hundeverordnung

    Sehr geehrte Campingfreunde und Hundehalter!

    Nachstehende Punkte ergänzen die jeweils gültige Platzordnung und werden zu deren Bestandteil.
    Gäste mit Hunden sind auf dem Gelände unseres Campingparks gern gesehen. Im Interesse aller Gäste müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.

  • Leinen sie Ihren Hund auf dem Campinggelände bitte stets an (längstens ca. 3m). In den Wäldern ist das Waldgesetz des Landes NRW zu beachten. Ihr Hund muss ein Halsband mit dem Namen und der Anschrift (oder Telefonnummer oder Platznummer) des Halters oder eine Hundemarke tragen.
  • Benutzen Sie zum Ausführen Ihres Hundes die an den Campingpark angrenzenden Wald- und Freiflächen. Dort kann Ihr Tier an den Randbereichen sein Geschäft verrichten. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass mittels Tüte der Hundekot unverzüglich entfernt und in einem unserer Müllbehälter (Restmüll) entsorgt wird. Gerne stehen Ihnen unsere grünen „Hundetoiletten-Spender“ zur Verfügung.
  • Die Sanitäranlagen sind (an und für sich eine Selbstverständlichkeit) für Hunde gesperrt.
  • Der Hund darf auf der Parzelle nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden.
  • „Gefährliche Hunde“ entsprechend des Landeshundegesetzes-NRW, die nach der Verordnung nur mit Maulkörben in der Öffentlichkeit bewegt werden dürfen und Spiel- und Erholungsflächen fernbleiben müssen, sind unserer Meinung nach für einen Campingaufenthalt nicht geeignet und werden deshalb von uns auch mit Rücksicht auf die anderen Gäste grundsätzlich nicht geduldet.
  • Das gleiche gilt für Jagd, Treib- und Wachhunde bzw. Hunde mit überdurchschnittlicher Größe (mehr als 40cm Schulterhöhe), Bellfreudigkeit bzw. Revierverteidigungsverhalten. So darf z.B. auf einem Campingplatz ein Hund nicht jedes Mal anschlagen, wenn ein anderer Gast oder Gast mit Hund auf dem Weg an der Parzelle vorbeikommt.
  • Wir behalten uns das Mitbringen von Hunden in jedem Einzelfall vor und behalten uns ebenfalls vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen, sofern z.B. Beschwerden anderer Gäste auftreten.
  • Platzhalter sind dafür verantwortlich, dass die Hunde ihrer Besucher ordnungsgemäß gehalten werden.
 

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